Trauer um den ehem. langjährigen Verbandsfunktionär, Hermann Hofbauer (79), aus Ebergassing
Hermann HOFBAUER, war viele Jahre im Funktionärsbereich der Haupt- und Jugendhauptgruppe Südost, als engagierter Mitarbeiter täig. Von 1993 - 1999 war er als Obmann der Hauptgruppe Südost, auch Mitglied im Vorstand des NÖ Fußball-Verbandes.
Hermann war einer der Wegbereiter der "EB-Regelung" in seinen Anfangsgrundsätzen, noch lange bevor es "Stammspieler" oder "Österreichertöpfe" in anderen Landesverbänden in irgendeiner Form gab. Die bestmögliche Förderung der Jugendspieler und eine Vereinsverbundenheit, war ihm dabei stets eine Herzensangelegenheit.
Wir werden ihm ein stets ehrendes Andenken bewahren.
Info zur Präsentation der neuen Spielformen in Lindabrunn.
Am Donnerstag den 02.06. durften wir beinahe alle Jugendleiter zur Präsentation der neuen Spielformen in der Sportschule Lindabrunn begrüßen. Bei einer durch Hannes Bratschko sehr gut geführten Präsentation, konnten unsere Jugendleiter in Theorie und Praxis auf das kommende Spieljahr vorbereitet werden. Ein besonderes Dankeschön an die Jungs und Mädels des ASV Vösendorf welche sich unter der Aufsicht von Wolfgang Brillmann für den Praxisteil zur Verfügung gestellt haben.
Bei einer sehr angeregten Diskussion konnten sehr viele Fragen durch unseren Sportkoordinator beantwortet werden. Detailfragen zur Organisation der Meisterschaft werden in der am 08.06. anberaumten Jugendleitertagung in Himberg geklärt. Dank gilt auch Christoph Kotsch und seinem gesamten Team in der Sportschule Lindabrunn. msG B.Bauer-JHGO
Am Mittwoch, dem 25.5.2022findet ein erstes Sichtungstraining für die Aufnahme in das LAZ Admira statt.Gesucht werden SpielerInnen des Jahrganges 2012. Treffpunkt ist um 16:30 Uhr beim Akademiegebäude neben der Tenniskantine.Trainingsbeginn 17:00 Uhr.
Anmeldungen per Mail bitte direkt an Herrn Leo Schlögl Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Tel.: 0676 / 3333745
Aus gegebenen Anlass folgende Info: Meisterschaftsspiele können nur vom Jugendleiter/in abgesagt werden. Wie die Absagen funktionieren (Formular, wann nachgespielt wird, etc) und vor allem wann abgesagt wird, sollte jedem Jugendleiter/in bekannt sein. Absagen von Trainer werden nicht angenommen und behandelt!!!!!!
MsG Wolfgang LENGAUER Obmann StV und Meisterschaftsreferent JHG-Süd/Ost 0664 5007101 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Betreff: ÖFB Update Covid-19-Regeln mit 24. März 2022
die 1. Novelle zur Covid-19-Basismaßnahmenverordnung der Bundesregierung, welche mit heute (24. März) gilt, bringt eine Änderung mit sich. Erneut dürfen wir zu Detailfragen oder regionalen Besonderheiten weiterhin ersuchen, den Kontakt mit den lokalen Behörden herzustellen. Weiters weisen wir darauf hin, dass es sich bei dieser Information ausschließlich um die Regelungen des Bundes handelt.
Die Änderung wirkt sich wie folgt auf den Fußball aus:
Auf Outdoor-Sportstätten ist in geschlossenen Räumen der Sportstätte ab dem 14. Geburtstag eine FFP2-Maske und ab dem 6. Geburtstag ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies bedeutet, dass in den Kabinen (ausgenommen Duschräumen), im Kantineninnenbereich (ausgenommen an vorgesehenen Verabreichungsplätzen und während der Konsumation von Speisen und Getränken) sowie allgemein in den Sanitäranlagen (WC) Maskenpflicht gilt (ausgenommen ist auch die Sportausübung selbst) .
Auf Indoor-Sportstätten (Sporthalle udgl.) ist ab dem 14. Geburtstag eine FFP2-Maske und ab dem 6. Geburtstag ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen (ausgenommen bei der Sportausübung und bei der Konsumation von Speisen und Getränken bzw. an vorgesehenen Verabreichungsplätzen). Ausgenommen von der Maskenpflicht auf Indoor-Sportstätten sind Zusammenkünfte ohne ausschließlich zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze mit mehr als 100 Teilnehmern, sofern alle Teilnehmer ab dem 12. Geburtstag einen 3G-Nachweis (Getestet, Geimpft, Genesen) erbringen und dies vom Betreiber entsprechend kontrolliert wird.
Wir haben die Änderungen bereits in das ÖFB-Musterpräventionskonzept eingearbeitet. Dieses ist wie gewohnt auch auf www.oefb.at abrufbar.
Mit sportlichen Grüßen Gerhard Milletich-ÖFB Präsident
Laxenburg hat seine U17 Mannschaft zurück gezogen. Mannschaften die gegen die U17 gespielt hätten sind an diesem Tag spielfrei.
MsG Obmann StV und Meisterschaftsreferent JHG-Süd/Ost Wolfgang LENGAUER 0664 5007101 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Rechtsgrundlage für die von der Bundesregierung angekündigten Lockerungen liegt nunmehr vor. Die Regelungen der Covid-19-Basismaßnahmenverordnung gelten ab 05. März. Zu Detailfragen oder regionalen Besonderheiten dürfen wir weiterhin ersuchen, den Kontakt mit den lokalen Behörden herzustellen. Weiters weisen wir darauf hin, dass es sich bei dieser Information ausschließlich um die Regelungen des Bundes handelt.
Die Lockerungen wirken sich wie folgt auf den Fußball aus:
Bei Betreten von Sportstätten, bei Veranstaltungen und im Kantinenbereich/VIP ist kein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (3G Nachweis) mehr erforderlich.
Die Maskenpflicht, die Kontaktdatenerhebung und die Sperrstunde entfallen.
Eine Anzeige- oder Bewilligungspflicht für Veranstaltungen ist nicht mehr notwendig.
Von diesen Lockerungen ausgenommen sind weiterhin nachfolgende Punkte:
Betreiber oder Inhaber von Sportstätten bzw. die Vereine haben wie bisher einen Covid-19-Beauftragten zu bestellen und ein Covid-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.
Der für eine Zusammenkunft Verantwortliche hat bei mehr als 50 Personen ein Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen und einen Covid-19-Beauftragten zu bestellen.
Das Muster-Präventionskonzept steht in gewohnter Form auch auf www.oefb.at zur Verfügung. Wir hoffen die Lockerungen und die damit einhergehenden Erleichterungen für den Fußball bleiben uns möglichst lange erhalten. BAUER Bernhard JHGO
Der Niederösterreichische Fußball-Verband (NÖFV) wird ab der Saison 2022/23 neue Nachwuchsstrukturen umsetzen. Zuvor wurden in der Arbeitsgruppe - kleinere Wettbewerbsformen - vom ÖFB in der Zusammenarbeit mit den Landesverbänden Bestimmungsänderungen für den Spielbetrieb im Kinder- und Jugendfußball ab der kommenden Spielzeit, also ab 1. Juli 2022, ausgearbeitet. Ligaportal hat die wichtigsten Informationen dazu zusammengefasst.
In einem Imagefilm des NÖFV gibt Sportkoordinator Hannes Bratschko einen Überblick. "Derzeit spielen rund 110.000 Kinder und Jugendliche in Österreich Fußball. Bei uns im niederösterreichischen Fußball-Verband etwa 21.000 Kinder und Jugendliche. Das sind aktuell um die tausend Kinder-Teams und 500 Jugend-Teams."
"Doch eine aktuelle UEFA-Studie zeigt, die Dropout-Rate ist hoch! Mehr als die Hälfte aller Nachwuchs-Fußballer und Mädchen bestreiten ihr letztes Spiel vor ihrem 18. Geburtstag. Jeder Vierte hört sogar nach weniger als einem Jahr im Verein wieder auf und nur knapp sieben Prozent unserer Nachwuchsspieler sind Mädchen. So bleiben viele Talente unentdeckt. Aber auch Spieler und Spielerinnen für den Amateur-Fußball sowie zukünftige Trainer, Funktionäre und Fans gehen dem Fußball verloren."
"Auch das Freizeitverhalten vieler Menschen hat sich verändert", so Bratschko. "Daher braucht es jetzt Mut zur Veränderung, um unseren Kickern von morgen alters- und zeitgemäße Spielmöglichkeiten bieten zu können. Spaß und Freude am Fußball sollen noch mehr in den Mittelpunkt rücken. Die Weiterentwicklung des bestehenden Wettbewerb-Systems auf Basis aktuellster sportwissenschaftlicher Erkenntnisse wird uns dabei helfen. Ob jetzt alles schlecht war? Natürlich nicht! Aber wir haben erkannt, dass wir es noch besser machen können."
Die neuen Regelungen im Detail (Quelle: NÖFV)
"Folgende zielgerichtete Maßnahmen wurde vom ÖFB gemeinsam mit seinen Landesverbänden ab der Saison 2022/23 beschlossen: Kleinere Teams auf kleineren Spielfeldern führen zu mehr Ballaktionen, mehr Dribblings, mehr Toren und insgesamt zu mehr Erfolgserlebnissen für jeden Spieler. Mehrere Spielfelder bis zur U10 schaffen die Möglichkeit Spieler und Spielerinnen ähnlich ihrer Leistungsstärke parallel miteinander spielen zu lassen. Das schafft Motivation und mehr Lernerfolge", führt Bratschko aus.
"Die kleineren Spielfelder und eindribbeln statt Einwurf oder Abstoß sorgen außerdem dafür, dass es praktisch keine Kopfbälle mehr gibt. So achten wir auf die Gesundheit und die Entwicklung der Jüngeren. Mehr Spielzeit für alle durch Rotationen fordern den Entwicklungsprozess und steigert die Motivation. Bis zur U12 werden keine Tabellen mehr geführt. Wir stellen die individuelle Entwicklung statt der Tabellenplatzierung in den Mittelpunkt. Durch diese Maßnahmen werden sich die Freude am Fußball und auch die Qualität der Ausbildung unserer Youngsters verbessern."
"So reduzieren wir die Dropout-Rate und fördern die nachhaltige Entstehung von mehr Nachwuchsteams in Österreich. Jetzt liegt es an uns die Maßnahmen im Sinne unser Spieler und Spielerinnen gemeinsam in ganz Österreich umzusetzen und Vertrauen in den neuen Weg zu haben. An alle Kinder und Jugend-Trainer sowie Trainerinnen in Niederösterreich: Gehen wir den Weg gemeinsam: Let's go!", verbreitet Bratschko Optimismus für eine erfolgreiche Zukunft.
Der Niederösterreichische Fußball-Verband setzt damit weitere Maßnahmen zum Schutz der Jugend. Zuvor hatte man bereits auf die Personalprobleme vieler Vereine aufgrund der Covid-Maßnahmen und zahlreiche Rückmeldungen aus dem Nachwuchsbereich reagiert.
Nachwuchslandesliga: U14 OPO, U14 MPO, U14 UPO U15 MPO, U15 UPO/Ost U16 OPO, U16 UPO/Ost U17 OPO, U17 UPO U18 Die tatsächliche Spielzeit der, zZ mit 23.00Uhr, eingegebenen Spiele werden von den Vereinen terminiert und ins System eingegeben (Deadline=15.März 2022). Die Übernahme der Daten ins System erfolgt automatisch. JHGO-B.BAUER
Die Auslosung für die Meisterschaft ist im System freigeschalten. Die Jugendleiter haben nun die Möglichkeit die Spieltermine bis 15.03.2022 kostenlos zu ändern. Nach dem 15.03.2022 ist eine Änderung von Seiten der Jugendleitung nicht mehr möglich.
MsG Wolfgang LENGAUERV Obmann StV und Meisterschaftsreferent JHG-Süd/Ost
Mobil: 0664 5007101 Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Achtung Vereine der JHG Südost Bitte die "Einverständniserklärung-zum hochladen " zur Teilnahme der Mädchenmannschaft an der U11 UPO Meisterschaft per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) an die JHG Südost schicken. B.BAUER JHGO
die Regelungen für die von der Bundesregierung angekündigten Öffnungsschritte liegen nunmehr vor. Wir dürfen nachfolgend über die Auswirkungen den Fußballsport betreffend informieren. Die Regelungen gelten seit 12. Dezember.
Die 6. COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung bringt in den meisten Bundesländern die erhofften Lockerungen für den Fußballsport mit sich. Zu Detailfragen oder regionalen Besonderheiten dürfen wir ersuchen den Kontakt mit den lokalen Behörden herzustellen. Weiters weisen wir darauf hin, dass es sich bei dieser Information ausschließlich um die Regelungen des Bundes handelt. In einigen Bundesländern (z.B. Wien, Oberösterreich) können teilweise abweichende Regelungen gelten, da unterschiedliche Öffnungsschritte und Öffnungszeitpunkte von deren Landeshauptleuten angekündigt wurden.
Wir haben unsere nachfolgende Information in Breitensport, Spitzensport, Veranstaltungen und Gastronomie untergliedert:
Breitensport
Bei Betreten der Sportstätten (gilt für Outdoor wie Indoor) ist die Erbringung eines 2G-Nachweises erforderlich.
Geimpfte Personen
- Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf und zwischen der Erst- und Zweitimpfung mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen sowie bei einer weiteren Impfung, welche nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf und zur Zweitimpfung mind. 120 Tage verstrichen sein müssen;
- Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf sowie bei einer weiteren Impfung, welche nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf und zur Impfung mind. 14 Tage verstrichen sein müssen;
- Impfung, wenn mind. 21 Tage davor ein positiver PCR-Test oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag und die Impfung hier nicht länger als 270 Tage zurückliegt sowie bei einer weiteren Impfung, welche nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf und zur Impfung mind. 120 Tage verstrichen sein müssen;
Genesene Personen
Über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARSCoV-2 oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde;
Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde;
Ausgenommen davon:
Schüler und Schülerinnen, die das regelmäßige, auf die Anforderungen des Schulbetriebs abgestimmte Schul-Testprogramm durchlaufen (Ninja- Pass), erfüllen mit dem für die Schule erbrachten Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr die entsprechende Auflage auch außerhalb der Schule und sofern die Testintervalle in der Woche eingehalten werden, gilt dieser Nachweis auch am Freitag, Samstag und Sonntag dieser Woche. Dies gilt aber nur bis zur Beendigung des 9. Schuljahres (Vollendung der Schulpflicht). Für Personen bis zum 12. Geburtstag ist der 2G bzw. 3G Nachweis nicht erforderlich.
Spieler, die Arbeitnehmer des Sportvereins sind, haben bei Betreten der Sportstätte (Ort der beruflichen Tätigkeit) einen 3G-Nachweis zu erbringen:
Impfnachweis oder Genesungsnachweis (Siehe Punkte A. 1. und 2.)
Betreuer und Trainer (auch im Amateurbereich) dürfen die Sportstätte weiterhin mit Vorlage eines 3G-Nachweises betreten.
Bei der Sportausübung ist kein Abstand einzuhalten, sodass mit Körperkontakt trainiert/gespielt werden kann.
Zusätzlich ist in geschlossenen Räumen ab dem 6. Lebensjahr ein Mund-Nasen-Schutz bzw. ab dem 14. Lebensjahr eine FFP2-Maske zu tragen (gilt nicht bei Sportausübung selbst). Die Sportstätte darf nur im Zeitraum zwischen 05.00 Uhr und 23 Uhr betreten werden.........
Veranstaltungen
Sowohl Outdoor als auch Indoor (Sporthalle udgl.) ist die Abhaltung von Veranstaltungen unter folgenden Voraussetzungen erlaubt.
Allgemein gilt
Teilnehmer haben einen 2G-Nachweis zu erbringen (Siehe in Punkte A. 1. und 2.).
In geschlossenen Räumen ist ab dem 6. Lebensjahr ein Mund-Nasen-Schutz bzw. ab dem 14. Lebensjahr eine FFP2-Maske zu tragen.
Veranstalter haben eine Kontaktdatenerhebung von Personen durchzuführen, sofern sich diese länger als 15 min am betreffenden Ort aufhalten.
Anzeigepflicht bei mehr als 50 Personen / Bewilligungspflicht bei mehr als 250 Personen.
Bestellung COVID-Beauftragter und COVID-Präventionskonzept
Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen
Outdoor beträgt die Höchstgrenze max. 4000 Personen
Indoor sind max. 2000 Personen erlaubt
Veranstaltungen ohne ausschließlich zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze
Outdoor sind max. 300 Personen erlaubt
Indoor beträgt die Höchstgrenze max. 25 Personen
Gastronomie
Kunden haben einen 2G-Nachweis zu erbringen (Siehe Punkte A. 1. und 2.).
Konsumation von Speisen und Getränken soll nicht unmittelbar in der Nähe der Ausgabestelle erfolgen, sondern auf zugewiesenen Sitzplätzen (sofern vorgesehen).
Öffnungszeiten zwischen 05.00 und 23.00 Uhr.
Ab dem 6. Lebensjahr ist in geschlossenen Räumen ein Mund-Nasen-Schutz und ab dem 14. Lebensjahr eine FFP2-Maske zu tragen.
Bestellung COVID-Beauftragter und COVID-Präventionskonzept
Das Muster-Präventionskonzept wurde überarbeitet und steht im Anhang und auf www.oefb.at zur Verfügung.
Ab sofort bis einschließlich 15.12.2021 können Mannschaftsnachnennungen für die Altersgruppen U7 – U10 durchgeführt werden. Für alle anderen Altersgruppen ist eine Mannschaftsnachnennung nicht möglich (Playoff System bzw Ganzjahres Meisterschaft).
Obmann StV und Meisterschaftsreferent JHG-Süd/Ost Wolfgang LENGAUER Mobil: 0664 5007101 Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ab sofort treten folgende Bestimmungen für den Nachwuchsspielbetrieb in Kraft.
Für alle Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gilt für den Trainings und Spielbetrieb ein vollständig ausgefüllter Ninja Pass (Schultestung). 2 G gilt für alle Jugendlichen ab dem 15. Lebensjahr. Natürlich auch für Trainer, Schiedsrichter, Zuseher Eltern usw. Dies gilt auch für Wien bzw. ASK Erlaa und SC Siebenhirten. Somit steht einem fortführen bzw, Abschluss der Herbstmeisterschaft nichts mehr im Weg.
msg
Bernhard Bauer Obmann JHG Südost Mobil: 06642307505 Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Obmann StV und Meisterschaftsreferent JHG-Süd/Ost Wolfgang LENGAUER
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